Rechtsprechung

  • Rechtssachenbeschreibung
    • Nationale Kennung: link
    • Mitgliedstaat: Spanien
    • Gebräuchliche Bezeichnung:“Asociación de Usuarios de Banca” (Ausbanc) v “Banca March”
    • Art des Beschlusses: Sonstiges
    • Beschlussdatum: 17/03/2003
    • Gericht: Audiencia Provincial
    • Betreff:
    • Kläger:
    • Beklagter:
    • Schlagworte:
  • Artikel der Richtlinie
    Unfair Contract Terms Directive, Article 1, 1. Unfair Contract Terms Directive, Article 4, 1. Injunctions Directive, Article 1, 1. Injunctions Directive, Article 2, 1. Injunctions Directive, Article 3 Injunctions Directive, Article 5, 1. Injunctions Directive, Annex I
  • Leitsatz
    1. Die Regelungen zum Schutz der Verbraucher sind nicht effektiv, wenn sie keine reelle Chance haben ihre Rechte vor der Gerichtsbarkeit auszuüben oder sie keinen einfachen Zugang zu den Gerichten haben.
    2. Zwischen den Klagen, die die kollektiven und die diffusen Interessen der Verbraucher schützen gibt es Unterschiede im Hinblick auf die Voraussetzungen und die Ziele.
    3. Um erhoben zu werden muss für die Unterlassungsklage als notwendige Voraussetzung der Kläger eine oder mehrere Bedingungen des Art. 16 des Gesetzes 7/1998 (in der durch die Umsetzung der Richtlinie 98/26 geänderten Fassung) erfüllen. In seinem dritten Paragraphen werden die Verbraucherverbände, die gesetzlich konstituiert und verantwort-lich für den Schutz der Verbraucher sind, als mögliche Kläger angesehen.
    4. Eine Klausel die festlegt, dass das Aufrunden der Zinsrate eines Kredites immer die Bank begünstigt ist missbräuchlich und daher nichtig.
  • Sachverhalt
  • Rechtsfrage
  • Entscheidung

    Volltext: Volltext

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  • Rechtsliteratur

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  • Ergebnis